Wir kümmern uns um Ihre Immobilien & Ihre Mieter

Unsere Aufgaben als Hausverwaltung: Welche Pflichten wir gegenüber Mietern und Eigentümern erfüllen

Die Aufgaben einer Hausverwaltung sind vor allem gegenüber den Eigentümern zu erfüllen – können jedoch auch die Mieter in den jeweiligen Einheiten umfassen. So mancher Kinderwagen im Treppenhaus oder Schimmel im Bad führt den ein oder anderen Mieter dazu, sich zu fragen, wer sein Ansprechpartner ist – und wer hier für Fehler geradestehen muss.

Gegenüber dem Mieter erfüllen wir als Hausverwaltung ebenfalls unsere Pflichten:

Instandhaltung

Der gemieteten Immobilie

Sicherheit

Des Mieters innerhalb der Immobilie

Administratives

Bezüglich Nebenkosten u. Ä.

Rechte und Pflichten der Hausverwaltung gegenüber den Mietern

Wenn im Verwaltervertrag nicht anders geregelt, hat die Hausverwaltung eine Reihe an Aufgaben zu erfüllen, die hauptsächlich dem Mieter dienen:

  • Sicherheit und Brandschutz: Flur und Treppenhaus sowie anderweitige Fluchtwege müssen immer freigehalten werden. Ebenso muss im Winter Schnee geräumt werden. Beides ist von der Hausverwaltung zu organisieren bzw. durchzusetzen.
  • Hausinterne Regeln: Ruhezeiten, Hausordnungen, Putz- und Räumabsprachen sowie ähnliche Regeln werden meist durch die WEG Verwaltung vorbereitet und durchgesetzt. Im schlimmsten Fall hat sie einen Anwalt zu kontaktieren.
  • Instandhaltung: Werden der Hausverwaltung Mängel bekannt, ist es ihre Aufgabe, diese zu beseitigen. Das Einholen von Angeboten, Beauftragen der Dienstleister und Verwalten der Finanzen, um jene zu entlohnen, zählen dazu, aber auch das Entsenden des Hausmeisters.
  • Administratives: Abrechnungen und Ähnliche verwaltungstechnische Arbeiten, die den Mieter angehen, werden ebenfalls von den Hausverwaltungen umgesetzt. Die Daten müssen selbstverständlich vertraulich behandelt werden.

Wir helfen über die bloßen Pflichten hinaus – Ihnen und Ihren Mietern unter die Arme zu greifen, wo immer es benötigt wird. Wenn Sie ein Anliegen haben, rufen Sie kurz an oder schreiben uns eine E-Mail – und wir sind für Sie da!

MAIK LIBERTUS

Ihr Ansprechpartner zu den Aufgaben einer Hausverwaltung

Fon: 0221 42 48 43 34 (Köln)

35+

Jahre Erfahrung

1000+

Einheiten

Die wichtigsten Fragen rund um zertifizierte Verwalter für Wohnungseigentümergemeinschaften

Woher weiß ich, dass mein WEG Verwalter kompetent ist? Dass ich ihn mit dem Management meiner Immobilie beauftragen und ihm vertrauen kann? Der bald wichtigste Hinweis ist einfach zu verfolgen: Es sollte sich um einen zertifizierten Verwalter handeln.

Ein zertifizierter Verwalter hat folgende Fähigkeiten:

Kaufmännisches Denken

zur stetigen Verbesserung der Gegebenheiten.

Juristische Kenntnisse

zur kompetenten, rechtlichen Absicherung.

Technische Fertigkeiten

für eine fachgerechte Betreuung.

Bürokratische Arbeitsweise

für eine geordnete, zielgerichtete Organisation.

Kommunikative Skills

für das Management von Dienstleistern und die Kundenorientierung.

Wirtschaftliches Geschick

für einen sicheren Umgang mit Ihren Finanzen.

Zertifizierte WEG Verwalter – Bald gesetzlich vorgeschrieben

Zertifizierte Verwalter sind ab Dezember 2022 eine Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Hausverwaltung einer Eigentümergemeinschaft. Eine lang erwartete Änderung im Gesetz, die sicherstellt, dass WEGs einen kompetenten Service erhalten, dem Sie Ihr Eigentum guten Gewissens anvertrauen können.

Als engagierte Hausverwaltung in Münster und Umgebung werden natürlich auch unsere Verwalter zertifiziert, sobald die Prüfung durch die IHK verfügbar ist. Damit auch Sie im Zuge der Änderungen auf dem neusten Stand sind, beantworten wir Ihnen hier die wesentlichsten Fragen.

In der Zwischenzeit gilt: Unsere Verwalter besitzen die Qualifizierung „Immobilienverwalter/in IHK“. Wir zielen immer darauf ab, mehr als nur die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen und immer auf dem neusten Stand zu bleiben – in jeder Hinsicht.

Was macht einen zertifizierten Verwalter aus?

Ein zertifizierter Verwalter zeichnet sich durch Kompetenzen in unterschiedlichen Teilbereichen aus, die für die Immobilienverwaltung unumgänglich sind. Er benötigt Fähigkeiten auf folgenden Ebenen:

  • kaufmännischer
  • juristischer
  • technischer

Warnung: Nicht-zertifizierte Verwalter dürfen ihre Leistungen auch nach dem ersten Dezember 2022 noch anbieten. Beauftragen Sie sie, entspricht das jedoch nicht mehr einer ordnungsgemäßen Verwaltung.

Sachkundenachweis

Dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird, können Wohnungseigentümer ab dem 1.12.2022 als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung verlangen – und damit einen Sachkundenachweis.

Woher kommt die Zertifizierung einer Hausverwaltung für Eigentümergemeinschaften?

Zuständig für die Prüfungsabnahme sind die jeweiligen Industrie- und Handelskammern. Die IHK richtet die Prüfung aus und vergibt die Zertifizierung.

Wie sieht die Prüfung für zertifizierte Verwalter aus?

Die Prüfung zum zertifizierten Verwalter setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Wird ersterer nicht bestanden, wird der Prüfling auch nicht zu letzterem zugelassen. Unter anderem werden folgende Themen abgedeckt:

  • Immobilienwirtschaft
  • Wohnungseigentum- sowie Mietrecht
  • Kaufmännische Angelegenheiten

Kann man nur über die Prüfung zu einem zertifizierten Verwalter werden?

Als zertifizierter Verwalter darf sich in der Immobilienbranche nicht nur bezeichnen, wer die Prüfung bei der IHK abgelegt hat, sondern auch:

  • Immobilienkaufleute
  • Studierte des Immobilienrechts
  • Volljuristen
  • Immobilienfachwirte

Gibt es Ausnahmen für bestimmte Hausverwaltungen für Eigentümergemeinschaften?

Ja! Wenn eine Eigentümergemeinschaft einen der Eigentümer zur Hausverwaltung erklärt hat (sog. Eigenverwaltung), gilt diese dennoch als ordnungsgemäß.

Die Bedingung: Die WEG darf nicht mehr als acht Wohneinheiten umfassen.

Hausverwaltungen für Eigentümergemeinschaften: Zertifizierung per Gesetz

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    Rechte und Pflichten der Hausverwaltung gegenüber den Eigentümern

    Generell gilt bezüglich der Aufgaben gegenüber dem Eigentümer natürlich, dass die Hausverwaltung die vertraglich vereinbarten Pflichten einhalten muss. Wollen Sie Ihre Ansprüche prüfen, sollte der erste Blick also in diese Richtung schweifen.

    Wir sprechen vor jedem Vertragsabschluss mit unseren Kunden darüber, welche Aufgaben übernommen werden sollen – und erstellen ein individuell angepasstes Leistungsspektrum.

    Hol- und Bringschuld – Aufgabe des Hausverwalters oder des (Ver-)Mieters?

    Im Vertrag sollte übrigens festgehalten werden, wer welche Informationen zu welchem Zeitpunkt zu liefern hat – und wer es zu verantworten hat, wenn dies ausbleibt und anstehende Aufgaben entsprechend nicht erledigt werden können.

    Die Aufgaben einer Hausverwaltung

    Aufgaben und Pflichten einer Hausverwaltung – egal ob gegenüber dem Mieter oder Eigentümer – variieren im Detail abhängig von der Gestaltung des Vertrages. Allgemein gilt jedoch, dass Sicherheit und Instandhaltung sowie Administratives darunter zählen. Verwalter müssen somit nicht nur die Anliegen der WEG, sondern teilweise auch die der Mieter bearbeiten. Ob über jene direkt mit den Betroffenen oder über die Eigentümer gesprochen werden soll, ist ebenfalls individuell festzuhalten.